Privates Baurecht – Auftraggeber

Haben Sie wirklich alles bedacht?

Als Auftraggeber sind Sie bereits vor Abschluss des Werkvertrages einer Vielzahl von technischen, wie auch rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt.

Sowohl private, wie auch öffentliche Bauherren können wegen der typischen Problemkreise einer Baumaßnahme auf unsere Erfahrung und unser Fachkenntnis zurückgreifen – noch bevor der Werkvertrag unterschrieben und der Grundstein gelegt wird. Aber auch während der Bauausführung sowie der Zeit der Gewährleistung stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Verfügung.

Unsere Leistungen für Ihr Vorhaben:

  • Entwurf und Prüfung von Verträgen
  • baubegleitende Beratung mit dem Ziel, Konflikte bereits im Vorwege einzudämmen
  • außergerichtliche Beweissicherung
  • gerichtliche Interessenvertretung, u.a. gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren

Unsere Kompetenz – Ihr Fundament

Gründen Sie Ihre Vorhaben auf unsere Kompetenzen und Erfahrungen, beruhend auf langjähriger Tätigkeit im norddeutschen Raum. Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir hauptsächlich gewerbliche Mandanten und öffentliche Auftraggeber sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Neben Auftraggebern aus dem Bereich des Hochbaus zählen eine Reihe von Unternehmen des Tiefbaus, des Spezialtiefbaus sowie des Anlagenbaus zu unserer Klientel. Daneben findet sich eine weitere Kernkompetenz im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts. Unsere Fachanwälte sind gleichermaßen spezialisiert auf honorarrechtliche wie haftungsrechtliche Angelegenheiten. Weiterer Schwerpunkt ist das öffentliche Vergaberecht. In diesem Tätigkeitsbereich werden vornehmlich öffentliche Auftraggeber und gewerbliche Mandanten vertreten.


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