Privates Baurecht – Auftragnehmer

Ihre Kunden bauen auf Ihre Erfahrung als Betrieb der Bauwirtschaft?

Gründen Sie Ihre Vorhaben auf unsere Kompetenz in allen mit der Entwicklung, Planung und Durchführung zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen.

Sämtliche Phasen der Bauausführung und die Zeit nach Fertigstellung des jeweiligen Vorhabens sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Derartige Konflikte von vornherein zu vermeiden ist das Anliegen unserer umfassenden Kenntnis im Bereich des Bauvertragsrechts. Wir liefern für Bauvorhaben jeder Größenordnung maßgeschneiderte Verträge, die später Konflikte von Anfang an zu vermeiden suchen. Auch während der Ausführungsphase Ihres Vorhabens stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Wir begleiten Ihr Vorhaben beratend mit dem Ziel, offene Streitpotentiale zu erkennen und im Verhandlungswege zu lösen, um so zu einem raschen Abschluss Ihres Projektes zu gelangen. Profitieren Sie daneben von unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Nachtragsmanagements. Nicht zuletzt setzen wir uns für die Durchsetzung der Ihnen für Ihr Werk zustehenden Vergütung ein: Hier stehen wir Ihnen mit unserer profunden Kenntnis auf dem Gebiet des Forderungsmanagements zur Seite. Schließlich begleiten wir auch den Zeitraum Ihrer Gewährleistungsverpflichtung nach Fertigstellung des Bauvorhabens.

Sollte schließlich eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, können Sie auch hier auf unsere Kompetenz und Erfahrung bauen. Wir entwickeln mit Ihnen für Sie eine zielführende Strategie. Bevor es zu Gericht geht, ist für uns die Aufklärung über Erfolgsaussichten des Rechtsstreits selbstverständlich.

Gleich, welches Einzelproblem im Rahmen Ihres Projektes auftaucht – vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kenntnisse im Bereich des privaten Baurechts.

Unsere Leistungen für Ihr Vorhaben:

  • Gestaltung von Verträgen, u a. GU-Verträge, Nachunternehmerverträge, ARGE-Verträge
  • Fragen des Vergütungsrechts und Nachtragsmanagement
  • Forderungsmanagement
  • Gewährleistungsrecht
  • gerichtliche Interessenvertretung, u.a. gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren

Unsere Kompetenz – Ihr Fundament

Gründen Sie Ihre Vorhaben auf unsere Kompetenzen und Erfahrungen, beruhend auf langjähriger Tätigkeit im norddeutschen Raum. Im Bereich des privaten Baurechts vertreten wir hauptsächlich gewerbliche Mandanten und öffentliche Auftraggeber sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Neben Auftraggebern aus dem Bereich des Hochbaus zählen eine Reihe von Unternehmen des Tiefbaus, des Spezialtiefbaus sowie des Anlagenbaus zu unserer Klientel. Daneben findet sich eine weitere Kernkompetenz im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts. Unsere Fachanwälte sind gleichermaßen spezialisiert auf honorarrechtliche wie haftungsrechtliche Angelegenheiten. Weiterer Schwerpunkt ist das öffentliche Vergaberecht. In diesem Tätigkeitsbereich werden vornehmlich öffentliche Auftraggeber und gewerbliche Mandanten vertreten. Abgerundet wird das Tätigkeitsfeld durch Mandate aus dem öffentlichen Baurecht sowie des kommunalen Abgaberechts.


Zurück

Stay connected with us in your favorite flavor!