Unsere Fachanwaltskanzlei ist auf das Baurecht, das Architektenrecht und das Immobilienrecht spezialisiert. Wir bieten in diesen Bereichen umfangreiche Beratung und Vertretung an.
Wir agieren auf dem Gesamtgebiet des Rechts am Bau. Dies sind das private Baurecht, das Architekten- und Ingenieurrecht, das Recht der Projektsteuerung und das Vergaberecht.
Die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien verändern sich durch neue Gerichtsurteile und Fachveröffentlichungen ständig. Daher sind Spezialisierung und die Pflege des Fachwissens zwingend erforderlich. Wir haben uns zu Ihrem Vorteil konsequent auf diese Situation eingestellt. Durch andauernde und strukturierte Wissensvermittlung stellen wir sicher, dass alle unsere Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand sind.
Wir vertreten private und gewerbliche Bauherren, Käufer und Bauträger, Bauunternehmen, Investoren, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer. Bereits in der Vorbereitungsphase Ihres Projekts werden wir beratend tätig und begleiten Sie über die gesamte Zeit hinweg. Wir gestalten für Sie Ihre Verträge und greifen bei Konflikten während der Bauausführung regulierend ein. Ihre Interessen vertreten wir letztlich auch vor Gericht, wenn dies erforderlich wird. All diese Tätigkeitsbereiche sind uns gleichermaßen wichtig und wir setzen uns ständig für Ihren Erfolg ein.
Zu unseren Aufgaben gehören die Verhandlung, die Prüfung und der Abschluss von Verträgen. Dies beinhaltet alle mit dem Bau zusammenhängenden Verträge, gleichgültig ob dies Bauträger-, Generalunternehmer-, Nachunternehmer-, Architekten-, Ingenieur- oder Projektsteuerungsverträge sind. Wir übernehmen auch die baubegleitende Beratung mit Hinblick auf mangelnde, unvollständige und verzögerte Bauleistung.
Wir bereiten ihre Ansprüche vor und machen diese für Sie geltend. Sei es bei der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen, der Geltendmachung von Sicherheiten, der Beweissicherung und Dokumentation oder der Erstellung und Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen nach BGB, VOB und HOAI.
Bei Abrechnungs- und Gewährleistungsangelegenheiten, Vertragsstrafe- und Schadensersatzansprüchen und allen anderen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben vertreten wir Sie vor Gericht – wenn es sein muss bis zu den Oberlandesgerichten!
Wir sind immer für Sie da und setzen uns mit ganzer Kraft für Sie ein!
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