Die Betreuung unserer Mandanten aus der privaten und öffentlichen Immobilienwirtschaft gehört zu unserem Kerngeschäft. Innerhalb des Immobilienrechts unterscheiden wir zwischen folgenden Bereichen:
Vom Erwerb, über die Planung und Bebauung bis hin zur Verwaltung und Verwertung beraten wir unsere Mandanten während des gesamten Besitzes der Immobilie.
Bei einem Erwerb von Immobilien analysieren und bewerten wir die rechtlichen Risiken und gestalten Verträge, die optimale wirtschaftliche Ergebnisse für Sie erzielen. In der Nutzungs- und Verwertungsphase erarbeiten wir passende Modelle für Sie. Unsere Leistungen sind nicht nur bei einem großen Immobilienstand interessant, sondern auch bei einzelnen „Problemimmobilien“.
Unsere Leistungen:
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