Ein Notar versteht sich als sachkundiges, unabhängiges und neutrales Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die häufigsten Berührungspunkte zu einem Notar sind in der Regel der Kauf eines Hauses, eines Grundstücks oder auch die Verfassung eines Testaments. Die Tätigkeiten eines Notars erstrecken sich entsprechend auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie die Beratung in rechtlich relevanten Angelegenheiten. Dabei handelt ein Notar nicht als Interessenvertreter nur einer Seite, sondern behält immer das Wohl beider Parteien im Auge.
Somit versteht sich ein Notar als unparteilicher Vermittler. In Schleswig-Holstein gibt es die Regelung der sogenannten Anwaltsnotare. Ein Notar kann also gleichzeitig als zugelassener Rechtsanwalt tätig sein. Für verschiedene Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
In unserer Kanzlei steht Ihnen Dr. Markus Tüxen als Notar zur Verfügung. Über unseren Notar können Sie Beurkundungen und Beglaubigungen unter anderem in folgenden Bereichen vornehmen:
© DRES. DONOTH | FUHRMANN | TÜXENAlle Rechte vorbehaltenImpressumDatenschutz
nach oben